


Michael Fuchs, Vize der Unionsfraktion, fordert eine schnelle Entscheidung in der Steuerfrage
Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat sieht Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) keine andere Möglichkeit, als die Bürger über die Senkung des Soli zu entlasten. Im Gespräch mit dieser Zeitung erklärt der Wirtschaftspolitiker, wie damit auch die sogenannte Kalte Progression bekämpft werden könnte. Der Progressionseffekt tritt auf, wenn Arbeitnehmer in höhere Besteuerungszonen rutschen, obwohl ihre Löhne nur der Inflation angepasst wurden.
Frage: Herr Fuchs, die Kanzlerin soll die Senkung des Solidaritätszuschlags einer Änderung bei der Einkommenssteuer vorziehen. Gilt das für Sie auch?
Michael Fuchs: Wir haben keine andere Wahl angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat. Ich bin jedoch gespannt, wie gerade die SPD ihren Leuten vermitteln will, dass sie gegen Steuersenkungen ist. Denn es sind die kleineren und mittleren Einkommen, die davon profitieren sollen.
Sie vergessen, dass auch die Unionsländer abgewinkt haben.
Fuchs: Auch dafür habe ich kein Verständnis. Die Steuereinnahmen der Länder werden in diesem und in den nächsten Jahren um mehrere Milliarden Euro deutlich höher ausfallen als erwartet. Es gibt also Spielräume. Das wird die Steuerschätzung in dieser Woche belegen. Das sage ich übrigens auch an unsere Ministerpräsidenten in den neuen Ländern, die sich jetzt gegen eine Soli-Senkung sperren.
Inwieweit lässt sich mit dem Soli überhaupt die Kalte Progression bekämpfen? Genau das hat sich die Koalition doch eigentlich zum Ziel gesetzt.
Fuchs: Natürlich wäre mir eine Anpassung des Einkommensteuertarifs lieber, um etwas gegen die Kalte Progression zu tun. Beim Soli diskutieren wir derzeit aber zwei Modelle. Ein Vorschlag ist eine höhere Steuerfreigrenze bei der Steuerschuld, ab der die Abgabe gezahlt werden muss. Die Freigrenze führt dazu, dass Steuerzahler erst ab einem monatlichen Bruttoverdienst von 1400 Euro Solidaritätszuschlag abführen müssen. Heben wird diese Freigrenze an, müssen die von den heimlichen Steuererhöhungen besonders betroffenen Einkommensgruppen keinen Soli oder nur noch einen geringen Zuschlag zahlen. Möglich ist aber auch eine Absenkung des Satzes von derzeit 5,5 Prozent.
Was erwarten Sie vom Koalitionsausschuss am Sonntag?
Fuchs: Der Ausschuss muss nun schnell in der Steuerfrage eine Entscheidung treffen. Denn die Menschen brauchen Klarheit.
Sollte die Koalition rasch auch weitere Entlastungsschritte ins Auge fassen angesichts der zu erwartenden Steuermehreinnahmen?
Fuchs: Das Allerwichtigste bleibt, dass wir die Schuldenbremse einhalten. Dass uns das auch mit den Entlastungen für die Bürger gelingt, steht für mich außer Zweifel. Weitere Entlastungen könnte die Absenkung von Sozialversicherungsbeiträgen bringen. Aufgrund der guten Finanzsituation in der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Senkung der Rentenbeiträge von 19,9 Prozent möglich.
Michael Fuchs ist im Bundesvorstand der CDU und Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Der Naturwissenschaftler (62) kommt aus Koblenz. Foto: BT
In der koalitionsinternen Debatte über eine Entlastung unterer und mittlerer Einkommen rückt der Solidaritätszuschlag immer mehr in den Vordergrund. Die wichtigsten Fakten: Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer erhoben. Das Soli-Aufkommen steht ausschließlich dem Bund zu. Die Abgabe wurde 1991 eingeführt mit einem Steuersatz von 7,5 Prozent. Nach einer Pause in den Jahren 1993 und 1994 wird er dem Steuerzahler seit 1995 wieder abgefordert, und zwar unbefristet. 1998 wurde der Satz auf 5,5 Prozent der Steuerschuld verringert. Politisch begründet wurde die Soli-Einführung mit den Kosten der Wiedervereinigung und des ersten Golfkrieges gegen den Irak. Die Abgabe wird in West- und Ostdeutschland erhoben. Dem Bundeshaushalt bringt der Soli derzeit rund zwölf Milliarden Euro im Jahr ein. Anders als bei der Einkommensteuer bekommen die Bundesländer und die Gemeinden davon nichts ab. Deshalb könnten Union und FDP im Bundestag mit ihrer Mehrheit Änderungen beschließen, ohne auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen zu sein, wo sie keine Mehrheit haben. Bei Veränderungen an der Einkommensteuer wäre das nicht der Fall. Eine rechtliche Verknüpfung der Soli-Milliarden mit dem Solidarpakt II für die neuen Bundesländer, der 2019 ausläuft, gibt es nicht. Dies wäre nach dem Grundgesetz nicht möglich. Über die Vereinbarkeit des Soli mit dem Grundgesetz sind bereits zahlreiche Prozesse geführt worden: Im Herbst 2010 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der Soli als Ergänzungsabgabe nicht zeitlich begrenzt werden musste. Im Juli 2011 entschied der Bundesfinanzhof als oberstes deutsches Steuergericht, dass der Soli im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Auch nach einer so langen Zeit diene die Sonderabgabe noch der Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes, der aus den Kosten der deutschen Wiedervereinigung resultiere, argumentierte das Gericht.
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