Unser Fuchs für Deutschland! Dr. Michael Fuchs
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24. Juni 2010

Fuchs: "Da wird dann nur noch gestreikt"

Die Union hat mit Entsetzen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts reagiert, den Grundsatz der Tarifeinheit in Betrieben zu kippen. Sie will die Tarifeinheit nun gesetzlich regeln. Dies fordern auch die DGB-Gewerkschaften und die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA).

Der Vize-Chef der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs (CDU), sagte der FR, es dürfe nicht sein, dass durch eine Aufsplittung der Tarifverträge Betriebe lahmgelegt werden könnten. "Da wird dann nur noch gestreikt. Das hätte verheerende gesamtwirtschaftliche Folgen", so Fuchs. "Da muss die Politik reagieren." Wenn der in der Verfassung festgeschriebene Grundsatz der Koalitionsfreiheit einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit entgegenstehe, sei eine Verfassungsänderung nicht ausgeschlossen. "Unter Umständen müssen wir eine Grundgesetzänderung in Erwägung ziehen." Wenn jede Berufsgruppe in einem Betrieb ihre Interessen in einem eigenen Tarifvertrag festlege, stünden Partikular- vor Gesamtinteressen. "Es kann nicht sein, dass jeder durchzieht, wozu er gerade Lust hat", so Fuchs, der den Wirtschaftsflügel der Union vertritt.

Auch der Arbeitnehmerflügel plädierte dafür, die Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben. "Die Gerichtsentscheidung ist nicht glücklich für den Betriebsfrieden", sagte der Vorsitzende der Unions-Arbeitnehmer im Bundestag, Peter Weiß. Zudem seien mit einer Zunahme der Tarifauseinandersetzungen mehr Streiks zu erwarten. Die geringe Streikrate sei immer ein Standortvorteil für Deutschland gewesen. Er habe deswegen "große Sympathie" für eine gesetzliche Regelung.

Unterstützung kann die Union von der SPD erwarten: Deren Vize-Fraktionschef Hubertus Heil warnte ebenfalls davor, durch eine Zersplitterung der Tariflandschaft mehr Arbeitskämpfe und die Spaltung von Belegschaften zu riskieren. "Das ist weder wirtschaftlich vernünftig noch im Interesse sozialer Stabilität." Die SPD plädiere daher auch dafür, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Das Bundesarbeitsministerium blieb zunächst zurückhaltend. Die Gerichtsentscheidung werde noch geprüft, sagte ein Sprecher.

Der stellvertretende Fraktionschef der FDP, Heinrich Kolb, nannte den Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und der Arbeitgebervereinigung BDA sinnvoll. Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit dürfe aber nicht angetastet werden.

DGB und BDA schlagen folgende Gesetzesänderung vor: Wenn sich in einem Betrieb unterschiedliche Tarifverträge überschneiden, gilt das Abkommen, an das die meisten Arbeitnehmer gebunden sind. Die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Betrieb setzt sich also durch. Während der Laufzeit dieses Tarifvertrags darf auch die kleinere Gewerkschaft nicht streiken.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am Mittwoch erklärt, es werde den Grundsatz der Tarifeinheit aufgeben. Ein Tarifvertrag kann also nicht mehr durch einen anderen verdrängt werden. Die bisherige Rechtsprechung hätte in Klinken dazu geführt, dass auch für Ärzte der Lohnabschluss gilt, den die Krankenhäuser mit der Gewerkschaft Verdi vereinbart haben. Das Abkommen mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) wäre nichtig gewesen. Nun gilt die Regel: Für jedes Gewerkschaftsmitglied gilt der Tarifvertrag seiner Gewerkschaft. MB-Mitglieder können auf die Leistungen aus dem MB-Abkommen pochen, Verdi-Mitglieder haben Anspruch auf die Abmachungen im Verdi-Vertrag.

Faktisch dürfte sich zunächst freilich nicht viel ändern. So erklärte ein Sprecher der Deutschen Bahn: "Wir sind von der Änderung der Rechtsprechung nicht tangiert." In dem Unternehmen gelte eine Vereinbarung, nach der für Lokführer der Tarifvertrag mit der Lokführer-Gewerkschaft gilt. Alle anderen Beschäftigten fallen unter die Vereinbarung mit Transnet und GDBA. Auch für Kliniken habe die BAG-Entscheidung keine direkten Auswirkungen, erklärte eine Sprecherin des Arbeitgeberverbands VKA. Krankenhäuser zahlten Ärzte bereits nach dem MB-Abkommen. Auch bei der Lufthansa "ändert sich im Prinzip nichts", erklärte eine Sprecherin. Piloten werden dort nach dem Tarifvertrag mit Cockpit bezahlt.


(Quelle: www.fr-online.de)


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